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[Haupttitel]
[Kurze einleitende Beschreibung des Dokuments. Dieser Text erklärt dem Leser, worum es geht und welchen Zweck das Dokument erfüllt.]
Als Sportverein mit vielen Kinder- und Jugendlichen sind wir uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Sie sollen sich in unserem Verein wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können. Unsere Arbeit mit unseren jungen Sportlern muss von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt sein. Es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Mit diesem Präventionskonzept wollen wir für das Thema Kinderschutz intern und extern sensibilisieren.
Damit werden mehrere Ziele verfolgt:
- Zum einen dient das Konzept als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein Tätigen, sodass diese Sicherheit im täglichen Umgang haben.
- Es dient aber auch den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument dieses Thema immer wieder ansprechen zu können.
- Sowie durch eine Kultur der Aufmerksamkeit potentielle Täter abzuschrecken, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden
Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und tritt für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Insbesondere ist jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung untersagt.
Kinder: minderjährige Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Jugendliche: minderjährige Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Mitarbeiter: alle für den Verein ehren-, nebenberuflich oder hauptamtlich tätigen Personen
Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der Personensorgeberechtigten oder aber durch das Verhalten Dritter.
Als Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung gelten u.a.:
- Vernachlässigung
Vernachlässigung bezeichnet alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend, das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung. Dadurch werden sie beeinträchtigt und geschädigt. - Körperliche Misshandlungen
Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, das Zufügen von Stichverletzungen, der Aussetzung von Kälte usw. Die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut. - Psychische Misshandlungen
Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen führen. Hierbei wird die geistig-seelische Entwicklung des Kindes zu einer selbständigen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert. Seelische Gewalt wird etwa durch Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten ausgeübt, aber auch durch Ausdruck von Hassgefühlen oder Aufforderung an das Kind, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln. - Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt im Sport kann viele Gesichter und Abstufungen haben. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten kann im Sport schwierig sein, denn körperlicher Kontakt gehört zum Sport dazu. Wer ein enttäuschtes Kind in den Arm nimmt und tröstet, handelt angemessen und richtig. Wer einzelne Spieler ständig umarmt und streichelt, überschreitet bereits Grenzen.Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen ohne Körperkontaktz.B. sexistische Sprüche oder Witze; sexuell anzügliche Bemerkungen; Mitteilungen/ Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt; Bloßstellen oder Herabwürdigen eines Kindes/ Jugendlichen vor anderen; Verhängung von übermäßigen Strafen; überzogene, ehrverletzende und lautstarke Kritik; Anwesenheit des Trainers/Betreuers beim Umziehen oder Duschen; Erstellen von Duschvideos; Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen; Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten (häufig über soziale Netzwerke).Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen mit Körperkontaktz.B. unangemessene Berührungen/ Massagen, sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein …körperliche Züchtigungen, beispielsweise durch Kneifen, Treten, Schlagen; häufige, anlasslose Umarmungen der Kinder/Jugendlichen; streicheln; „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen.Sexualisierte Gewalt mit Körperkontaktz.B. Küsse; sexuelle Berührungen; versuchter Sex: Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen); Berührungen im Genitalbereich bis hin zur vaginalen, oralen oder analen Vergewaltigung; eine sexuelle Beziehung zu einem Spieler unter 14 Jahren – unabhängig von dessen Einwilligung; Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern des Kindes/Jugendlichen aus der Dusche oder der Mannschaftsumkleide. - Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen ohne Körperkontakt
z.B. sexistische Sprüche oder Witze; sexuell anzügliche Bemerkungen; Mitteilungen/ Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt; Bloßstellen oder Herabwürdigen eines Kindes/ Jugendlichen vor anderen; Verhängung von übermäßigen Strafen; überzogene, ehrverletzende und lautstarke Kritik; Anwesenheit des Trainers/Betreuers beim Umziehen oder Duschen; Erstellen von Duschvideos; Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen; Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten (häufig über soziale Netzwerke). - Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen mit Körperkontakt
z.B. unangemessene Berührungen/ Massagen, sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein …körperliche Züchtigungen, beispielsweise durch Kneifen, Treten, Schlagen; häufige, anlasslose Umarmungen der Kinder/Jugendlichen; streicheln; „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen. - Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt
z.B. Küsse; sexuelle Berührungen; versuchter Sex: Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen); Berührungen im Genitalbereich bis hin zur vaginalen, oralen oder analen Vergewaltigung; eine sexuelle Beziehung zu einem Spieler unter 14 Jahren – unabhängig von dessen Einwilligung; Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern des Kindes/Jugendlichen aus der Dusche oder der Mannschaftsumkleide.
[Fließtext Absatz 1. Beschreibung des Themas in diesem Abschnitt.]
[Fließtext Absatz 1. Beschreibung des Themas in diesem Abschnitt.]
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[Fließtext Absatz 1. Beschreibung des Themas in diesem Abschnitt.]