Kinderschutz
1. Einleitung
Als Sportverein mit vielen Kinder- und Jugendlichen sind wir uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Sie sollen sich in unserem Verein wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können. Unsere Arbeit mit unseren jungen Sportlern muss von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt sein. Es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Mit diesem Präventionskonzept wollen wir für das Thema Kinderschutz intern und extern sensibilisieren.
Damit werden mehrere Ziele verfolgt:
- Zum einen dient das Konzept als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein Tätigen, sodass diese Sicherheit im täglichen Umgang haben.
- Es dient aber auch den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument dieses Thema immer wieder ansprechen zu können.
- Sowie durch eine Kultur der Aufmerksamkeit potentielle Täter abzuschrecken, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden
2. Position des Vereins
Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und tritt für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Insbesondere ist jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung untersagt.
3. Definitionen
Kinder minderjährige Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Jugendliche minderjährige Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Mitarbeiter alle für den Verein ehren-, nebenberuflich oder hauptamtlich tätigen Personen
Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der Personensorgeberechtigten oder aber durch das Verhalten Dritter.
Als Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung gelten u.a.:
- Vernachlässigung
Vernachlässigung bezeichnet alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend, das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung. Dadurch werden sie beeinträchtigt und geschädigt. - Körperliche Misshandlungen
Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, das Zufügen von Stichverletzungen, der Aussetzung von Kälte usw. Die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut. - Psychische Misshandlungen
Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen führen. Hierbei wird die geistig-seelische Entwicklung des Kindes zu einer selbständigen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert. Seelische Gewalt wird etwa durch Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten ausgeübt, aber auch durch Ausdruck von Hassgefühlen oder Aufforderung an das Kind, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln. - Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt im Sport kann viele Gesichter und Abstufungen haben. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten kann im Sport schwierig sein, denn körperlicher Kontakt gehört zum Sport dazu. Wer ein enttäuschtes Kind in den Arm nimmt und tröstet, handelt angemessen und richtig. Wer einzelne Spieler ständig umarmt und streichelt, überschreitet bereits Grenzen.Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen ohne Körperkontaktz.B. sexistische Sprüche oder Witze; sexuell anzügliche Bemerkungen; Mitteilungen/ Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt; Bloßstellen oder Herabwürdigen eines Kindes/ Jugendlichen vor anderen; Verhängung von übermäßigen Strafen; überzogene, ehrverletzende und lautstarke Kritik; Anwesenheit des Trainers/Betreuers beim Umziehen oder Duschen; Erstellen von Duschvideos; Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen; Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten (häufig über soziale Netzwerke).Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen mit Körperkontaktz.B. unangemessene Berührungen/ Massagen, sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein …körperliche Züchtigungen, beispielsweise durch Kneifen, Treten, Schlagen; häufige, anlasslose Umarmungen der Kinder/Jugendlichen; streicheln; „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen.Sexualisierte Gewalt mit Körperkontaktz.B. Küsse; sexuelle Berührungen; versuchter Sex: Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen); Berührungen im Genitalbereich bis hin zur vaginalen, oralen oder analen Vergewaltigung; eine sexuelle Beziehung zu einem Spieler unter 14 Jahren – unabhängig von dessen Einwilligung; Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern des Kindes/Jugendlichen aus der Dusche oder der Mannschaftsumkleide. - Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen ohne Körperkontakt
z.B. sexistische Sprüche oder Witze; sexuell anzügliche Bemerkungen; Mitteilungen/ Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt; Bloßstellen oder Herabwürdigen eines Kindes/ Jugendlichen vor anderen; Verhängung von übermäßigen Strafen; überzogene, ehrverletzende und lautstarke Kritik; Anwesenheit des Trainers/Betreuers beim Umziehen oder Duschen; Erstellen von Duschvideos; Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen; Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten (häufig über soziale Netzwerke). - Sexuelle Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen mit Körperkontakt
z.B. unangemessene Berührungen/ Massagen, sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein …körperliche Züchtigungen, beispielsweise durch Kneifen, Treten, Schlagen; häufige, anlasslose Umarmungen der Kinder/Jugendlichen; streicheln; „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen. - Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt
z.B. Küsse; sexuelle Berührungen; versuchter Sex: Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen); Berührungen im Genitalbereich bis hin zur vaginalen, oralen oder analen Vergewaltigung; eine sexuelle Beziehung zu einem Spieler unter 14 Jahren – unabhängig von dessen Einwilligung; Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern des Kindes/Jugendlichen aus der Dusche oder der Mannschaftsumkleide
4. Risikofaktoren erkennen
Folgende Risikofaktoren konnten während der Erstellung des Schutzkonzeptes näher beleuchtet werden.
Vereinsebene
- erweiterte Führungszeugnisse werden nicht eingefordert/eingesehen
- kein strukturiertes Einstellungsverfahren, in dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einem grenzüberschreitenden und übergriffigen Verhalten in jeglicher Form angesprochen wird
- offenes System mit ehrenamtlichen Strukturen - jeder kann in das System hineingelangen
- kein Ablaufplan zum Verhalten im Verdachtsfall
- kein Beschwerdemanagement
Mitarbeiterebene
- fehlendes Wissen zur möglichen Kindeswohlgefährdung
- Abhängigkeitsverhältnisse
- private Kontakte zwischen Trainern/Betreuern und Kindern/Jugendlichen
- grenzüberschreitende Kommunikation
- unzulässige Kritik untereinander, fehlende Streitkultur
- keine Selbstreflexion
- Persönliche Krisen/ Stress
Kinder- und Jugendlichenebene
- fehlendes Wissen über eigene Rechte
- fehlendes Wissen zu Grenzverletzungen
- fehlende Einschätzung zur Nutzung digitaler Medien
- Nutzung nicht einsehbarer Orte auf dem Vereinsgelände
- Abhängigkeitsverhältnisse
- Machtverhältnisse Untereinander
5. Ziele
- Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
- Stärkung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen
- Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, so dass sich Betroffene bei Problemen ernst genommen fühlen und sich Erwachsenen im Verein anvertrauen können
- Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen
- Handlungskompetenzen stärken
- klare Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner benennen
- Erlangung/ Verlängerung des Gütesiegels „Kinderschutz im Barnimer Sportverein“
- Austausch/ Netzwerk über den Verein hinaus
6. Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes/ Benennung eines Kinderschutzbeauftragten
Eine Bekanntgabe der Kinderschutzbeauftragten wird über die Vereinswebsite, der Mitgliederversammlung oder anderem Wege empfohlen. Die Erreichbarkeit dieser Personen über eine Mailadresse ist hierbei vom Vorteil, ggf. eine telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr.
Weiterhin empfiehlt es sich zwei Ansprechpartner als Beauftragte zu erheben, um einen möglichst barrierefreien Zugang sowie geschlechtsspezifische Themen abdecken zu können.
Die Kinderschutzbeauftragten haben folgende Aufgaben:
- sind vertrauensvolle Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die Grenzverletzungen beobachten; Ansprechpartner für alle Vereinsmitglieder (Kinder und Jugendliche, Eltern/Angehörige, Trainer/innen und sonstige Funktionäre)
- bei (Verdachts-) Fällen von Kindeswohlgefährdung können sie zu Rate gezogen werden
- nehmen Beschwerden entgegen und leiten in Absprache mit dem Vorstand/Jugendleitern entsprechende Interventionsschritte ein
- kennen sich durch Fortbildungen in Fragen von Prävention und Intervention aus und knüpfen Kontakte und Netzwerke zu Fachberatungsstellen, die sich mit der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt befassen
- Hinweise und Verdachtsmomente sind vom Mitarbeitenden unter Einhaltung des Datenschutzes zu dokumentieren, um zu verhindern, dass bei einer möglichen späteren Beweisführung Details verwischt oder verwechselt werden.
- Erlangung/ Verlängerung des Gütesiegels „Kinderschutz im Barnimer Sportverein“
- Erstellung eines Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
- Erstellung einer Richtlinie zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Verein
- Erstellen von Interventionsleitlinien im Krisenfall
- Verpflichtung zur Vorlage/Überprüfung eines erweiterten Führungszeugnisses (bei Beginn der Tätigkeit sowie die verpflichtende Aktualisierung alle drei Jahre von Trainern, Betreuern, Übungsleitern, Vereinsverantwortlichen
- Bekanntmachung und Erläuterung sowie Unterzeichnung der „Verhaltensregeln“ und des „Verhaltenskodex“ aller Trainer, Betreuer; Übungsleiter, Vereinsverantwortlichen
- Verdeutlichung der Wichtigkeit des Themas Kinderschutz im Verein bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter
- vereinsinterne und externe Qualifizierung und Fortbildung für alle im Verein Tätigen
- regelmäßige Besprechungen zum Thema Kinderschutz bei Vereins- und Übungsleitersitzungen
- Schaffung von offenen Situationen im Trainings- und Wettkampfbetrieb
- möglichst Umsetzung des „Vier-Augen-Prinzips“
- Transparenz in der Elternarbeit
- Kinder und Jugendliche stärken
- Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Thematisierung von Grenzen und Grenzüberschreitungen
- Wertschätzung und Anerkennung
- Mitbestimmung und Partizipation (aktive Einbeziehung in die Vereinsarbeit, offene Kommunikation, Möglichkeiten der Mitteilung von Meinungen)
7. Verhalten im Verdachtsfall bei Kindeswohlgefährdung
Wird ein Verdacht gegen eine konkrete Person bekannt, gelten einige wenige, aber wichtige Grundsätze, die ab dem ersten Moment bei allen Veranlassungen zu beachten sind:
Opferschutz
- Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!Es muss alles unterbleiben, was dem Opfer schaden und eine weitere Traumatisierung auslösen könnte.
- Verdächtigte Personen, die als Täter in Frage kommen, nicht mit dem Verdacht konfrontieren - sie versuchen sonst evtl. ihre Opfer unter Druck zu setzen.
- Niemals Halbwahrheiten in der (Vereins-) Öffentlichkeit verbreiten.
Beschleunigung
- Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur.
- In einem Krisenfall können schon Stunden zählen. Lieber zehnmal zu viel externe Hilfe holen als einmal zu wenig.
Verhalten
- dem Betroffenen, der Hilfe sucht (Kinder/Jugendliche, Eltern/Betreuer etc.) ernst nehmen
- Zuhören
- keine Bestätigung oder Verneinung des Sachverhaltes/ keine Gegenüberstellungen, keine Versprechen o.ä. geben
- Zusage geben, dass der Vorfall aufgenommen wird und dass sich vertrauensvoll darum gekümmert wird
- darauf verweisen, dass evtl. bei Notwendigkeit eine andere Person in den Prozess mit einbezogen wird (Trainer, Eltern, Ansprechpartner des Vereins oder Verbandes etc.)
- Protokollieren/Dokumentieren des Gehörten und Information an die Ansprechpartner des Vereins und den Vereinsvorstand über einen bestehenden Verdachtsfall
Hilfe holen/Kooperation mit staatlichen Ermittlungsbehörden
- Kein überhastetes Eingreifen
- Ausnahme: bei Gefahr in Verzug sofort die Polizei unter der Notrufnummer „110“ hinzuziehen;Gefahr im Verzug besteht, wenn Misshandlungen, sei es durch Erwachsene oder andere Kinder/ Jugendliche, direkt beobachtet und festgestellt werden. Ebenso muss sofort gehandelt werden, wenn ein Kind/ Jugendlicher sich direkt an einen Trainer oder Betreuer wendet, weil Unterstützung in einer bedrohlichen Situation (häusliche Gewalt, massive Vernachlässigung, Bedrohung durch andere Kinder/ Jugendliche) benötigt wird.
- Gefahr im Verzug besteht, wenn Misshandlungen, sei es durch Erwachsene oder andere Kinder/ Jugendliche, direkt beobachtet und festgestellt werden. Ebenso muss sofort gehandelt werden, wenn ein Kind/ Jugendlicher sich direkt an einen Trainer oder Betreuer wendet, weil Unterstützung in einer bedrohlichen Situation (häusliche Gewalt, massive Vernachlässigung, Bedrohung durch andere Kinder/ Jugendliche) benötigt wird.
- Sachverhalt mit Ort, Datum und der Uhrzeit sowie beteiligte/ involvierte Personen dokumentieren
- Ansprechpartner des Vereins zum Thema Kinder- und Jugendschutz umfassend
weitere Schritte
- Information an die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten des Vereins
- bei Unsicherheiten hinzuziehen einer externen Beratungsstelle
- (ggf. gemeinsame) Gespräche mit den Beteiligten/ Betroffenen und Bezugspersonen wie Trainer/Übungsleiter, Sorgeberechtigten etc.
- Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht
- Rückmeldung an die Beteiligten/ Betroffenen
- bei Notwendigkeit Mitteilung an das Jugendamt oder die Polizei