Beitragsordnung
1. Beiträge
- 10€ Aufnahmegebühr
- alle aktiven Mitglieder bis 18 Jahre 100€ im Jahr
- alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahre 120€ im Jahr
- alle passiven Mitglieder 50€ im Jahr
- passive Mitglieder mit Sportstätten-Nutzung 30€ Zuschlag pro Jahr
- beitragsfrei sind Ehrenmitglieder, Übungsleiter/Trainer, Schiedsrichter und Vorstandsmitglieder
2. Regelungen
Jedes Vereinsmitglied über 18 Jahre hat pro Jahr fünf freiwillige Stunden im wert von 5€ zu leisten. Bei Nichterfüllung ist der entsprechende Gegenwert zum Jahresende an den Verein zu zahlen. Der Beitrag ist Bringpflicht und Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Alle Beiträge sind auf der Vereinskonto der TSG Einheit Bernau e.V. zu überweisen. Bis zum 30.09. des laufenden Jahres mindestens als Halbjahresbeitrag oder in voller Höhe. Der 2. Halbjahresbeitrag ist bis zum 01.03. des Folgejahres zu überweisen.
- IBAN: DE65 1705 2000 3140 1271 37
- BIC: WELADED1GZE
- Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag / Name, Vorname
Rückvergütungen von bereits gezahlten Beiträgen sind ausgeschlossen.
Es werden keine Ermäßigungen erteilt, bei sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand nach schriftlicher Antragsstellung.
Aktive Mitglieder mit Beitragsrückstand können durch den Vorstand vom Trainings- und Spielbetrieb bis zur vollen Zahlung ausgeschlossen werden.
Der Wechsel eines Vereinsmitgliedes vom aktiven in den passiven Bereich oder umgekehrt ist dem Kassenwart schriftlich mitzuteilen.
Bei Vereinswechsel eines aktiven Mitgliedes wir bei Beitragsrückständen keine Zustimmung erteilt.
Bei Austritt oder Vereinsausschluss eines Mitgliedes ist der offene Beitrag auch nach dem Austritt oder Ausschluss zu zahlen, gegebenenfalls wird er gerichtlich eingetrieben.